Die EU-Datenschutzgrundverordnung
und was sie für Unternehmen bedeutet

Im Fokus der DSGVO steht die Verarbeitung personenbezogener Daten und damit die Pflichten der Verantwortlichen und die Rechte der betroffenen Personen.

Bedeutung der Beweislastumkehr
Anders als früher, müssen Unternehmen nicht nur sicherstellen, dass sie die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung erfüllen, sondern dies zudem auch nachweisen können.
Sie sind verpflichtet zu beweisen, dass sie geeignete Datenschutzrichtlinien und geeignete Datenschutzvorkehrungen umsetzen und befolgen. Die Beweislast liegt bei Ihnen. Andernfalls drohen Bußgelder, Schadensersatzansprüche und weitere Nachteile.

Erforderlich ist ein Datenschutzmanagement-System, das die Gesamtheit aller eingesetzten
Tools und Technologien entlang der Datengewinnung und -speicherung einschließt.

Bei der Umsetzung sind viele Bereiche betroffen: Prozesse, Anwendungen, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Löschkonzept, Datensicherheitskonzept, Datenschutz-Folgenabschätzung, Vertragsmanagement, Betroffenen-Rechte, Verantwortlichkeiten …
Einige müssen implementiert werden, andere neu organisiert werden.
Nicht zu vergessen ist die Einbindung eines Datenschutzbeauftragten – intern oder extern.

Viele Fragen … benötigen Antworten
Was ist bei der Umsetzung zu beachten?
Wie gelingt die Implementierung des Datenschutzmanagement?
Wo sind besondere Herausforderungen?

Antworten geben Ihnen die Datenschutz-Experten
des Unternehmensbaum-Teams

Unsere Leistungen:
· Tätigkeit als externe Datenschutzbeauftragte
· Mitarbeiter-Schulungen
· Unterstützung beim Aufbau des Datenschutzmanagementsystems